wissen sie, was sie tun??
Liebe SchauspielerInnen, schaut mal, was ich gerade im Paul-Klinger-Report gefunden habe (Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Autorin Irina Wanka). Ich denke, das ist eine interessante Sache und ich hoffe auf eine schnelle Antwort des BFFS:
denn sie wissen nicht, was sie tun
existenzgrundlage der schauspieler durch forderungen der eigenen kollegen bedroht!
Am 28. Dezember 2007 hat der Bundesverband der Film- und Fernsehschaffenden (BFFS) ohne Wissen der anderen Schauspieler-Verbände und über die Köpfe der Kollegen hinweg mit dem Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten (BV) eine Vereinbarung getroffen, die die sozialrechtliche Abrechnung von Schauspielern neu regeln soll.
Das Papier scheint auf den ersten Blick eine Verbesserung für Schauspieler zu sein, auf den zweiten Blick jedoch stellt man fest, dass die Übereinkunft nur Vorteile für einige wenige Kollegen mit einem speziellen Beschäftigungsbild verspricht, nämlich solchen, die an mehreren Monaten im Jahr an einem Theater fest angestellt sind und zudem als Film- und Fernsehschauspieler sehr gut beschäftigt sind. Für den ganz überwiegenden Teil der Film- und Fernsehschauspieler würde die Umsetzung der Übereinkunft erhebliche soziale Nachteile bedeuten: Viele wären durch die Entziehung ihrer sozialrechtlichen Stellung als ,unständig Beschäftigte‘ in ihrer Existenzgrundlage betroffen. Was ist geschehen?
Produktionszeiten und Abrechnungsdilemmata
Filmproduktionen reagierten auf die immer knapperen finanziellen Mittel durch immer kürzere Produktionszeiten und damit verbunden mit immer weniger Drehtagen pro Rolle. Zudem wurden Schauspieler oft nur an ihren Drehtagen sozialversichert, was widerrechtlich ist. Letzteres hat die Deutsche Rentenversicherung zu gehäuften Prüfungen veranlasst um festzustellen, ob für Schauspieler die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt wurden. Im Ergebnis sehen sich nun viele Produktionsfirmen mit erheblichen Nachforderungen konfrontiert.
Arbeitslosenversicherung und Agenda 2010
Vor der Agenda 2010 hatten Arbeitnehmer, wenn sie 360 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungstage in drei Jahren vorweisen konnten, zwischen ihren Engagements Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit der Agenda 2010 wurde beschlossen, dass nur noch diejenigen Anspruch auf Arbeitslosengeld
erwerben, die mehr als 360 Beschäftigungstage in zwei Jahren vorweisen können. Dadurch entstand auch für die äußerst gut beschäftigten (und verdienenden) Kollegen die Situation, dass sie nicht (mehr) sicher sein konnten, ob sie genügend Beschäftigungstage im Laufe von zwei Jahren zusammen bekommen würden, um in den Genuss des Arbeitslosengeldes 1 zu kommen.
Reaktion
Auf diese beiden veränderten Aspekte im Filmgeschäft hat der BFFS reagiert und mit dem BV verhandelt. Der getroffenen Übereinkunft nach seien Schauspieler in drei verschiedene Kategorien einzuteilen. Gestaffelt nach der Anzahl der Drehtage sollen sie nur an diesen und den so genannten Zusatztagen sozialversicherungspflichtig sein. Die ,unständige Beschäftigung‘ soll für die Schauspieler praktisch ganz abgeschafft werden.
Die ,unständige Beschäftigung‘
Eine sehr sinnvolle Einrichtung der Sozialgesetzgebung ist der Status der so genannten ,unständig Beschäftigten‘. Die Sonderregelungen für diesen speziellen Status gelten für all diejenigen, die berufstypisch nur tageweise beschäftigt werden, wie beispielsweise Schauspieler und Synchronsprecher.
Der Gesetzgeber hat durch diesen Sonderstatus sichergestellt, dass auch diejenigen, die nur für kurze Dauer beschäftigt werden, auch in den beschäftigungsfreien Zeiten - und damit durchgehend - krankenversichert sind und eine einkommensadäquate Altersvorsorge erwirtschaften
können.
Rentenversicherung
Beim ,unständig Beschäftigten‘ wird die innerhalb eines Monats erzielte Gage in voller Höhe (bis zur jeweiligen Monatsbemessungsgrenze) als Grundlage zur Berechnung der Rentenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) herangezogen, unabhängig davon, an wie vielen Tagen des Monats man tatsächlich beschäftigt war. Dadurch wird sichergestellt, dass auch kurz- und tageweise Beschäftigte einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen und einen durchgehenden Versicherungsverlauf erwerben können.
Krankenversicherung
Auch der adäquate volle Krankenversicherungsschutz ist für ,unständig Beschäftigte‘ durchgehend gewährleistet, da für sie die Mitgliedschaft in der jeweiligen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld bis zu 21 Tage nach dem letzten Arbeitstag kostenfrei erhalten bleibt.
Arbeitslosenversicherung
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen ,unständig Beschäftigte‘ nicht entrichten, da sie sowieso keine reale Chance haben, die Anspruchsvoraussetzungen (360 Beschäftigungstage in zwei Jahren) zum Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen.
Rechtslage
Im Schlussbericht der Enquete-Kommission ,Kultur in Deutschland‘ vom 11.12.2007 (Deutscher Bundestag, Drucksache 16/7000, S. 246) wird festgestellt:
„Eine Beschäftigung, die der Natur der Sache nach auf weniger als eine Woche beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch Arbeitsvertrag beschränkt ist, wird als ,unständig‘ bezeichnet. Das Bundessozialgericht definiert ,unständig Beschäftigte‘ als Personen, die berufsmäßig Lohnarbeiten von nur sehr kurzer Dauer (weniger als eine Woche) verrichten, "ohne festes Arbeitsverhältnis bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt."
Freie Mitarbeiter, die überwiegend bei Film- und Fernsehen, beim Hörfunk oder für Synchronisationen beschäftigt sind, gelten seit Anfang der 70er Jahre als ,unständig Beschäftigte‘ (vgl. z.B. BSG, Az.: 12/3 RK 83/71 v. 22.11.1973), soweit sie nicht in einem festen Beschäftigungsverhältnis stehen. Entsprechend gelten Film- und Fernsehschauspieler, die ja in aller Regel tageweise und nur ausnahmsweise an sieben oder mehr zusammenhängenden Drehtagen beschäftigt sind, als typischerweise ,unständig Beschäftigte‘, da sie zudem in aller Regel bei einer Vielzahl von Arbeitgebern in verschiedenen Tätigkeitsbereichen und ganz unterschiedlichen Projekten tätig sind.
Das BFFS-Modell im Einzelnen - www.bffs.de
1. Schauspieler sollen grundsätzlich nicht ,unständig Beschäftigte‘ sein und nur an den tatsächlichen Drehtagen
und den so genannten Zusatzleistungstagen versicherungspflichtig sein. Sie sollen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten.
2. Die Versicherungstage ergeben sich durch die Drehtage plus Zusatzleistungstage. Diese Zusatztage wiederum ergeben sich proportional aus der Anzahl der tatsächlichen Drehtage (je mehr Drehtage, desto mehr Zusatzleistungstage)
3. Nur noch Hauptrollen sollen durchgehend (gesamter Drehzeitraum) versicherungspflichtig sein, aber nur dann, wenn der Schauspieler dem Produzenten ausschließlich (Kategorie 1) zur Verfügung steht. Dagegen sollen prioritär gebundene Schauspieler (Kategorie 2) nur für die Zeiträume zu versichern sein, zu denen die prioritäre Bindung besteht.
Konsequenz des BFFS-Modells
zu 1. Alle Schauspieler, die nach Recht und Gesetz als ,unständig Beschäftigte‘ abgerechnet und schon ab einem Beschäftigungstag im Monat für 30 Tage sozialversichert werden müssten, würden nur noch für die einzelnen Drehtage (+ Zusatztage) sozialversichert werden. Sie müssten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten, obwohl sie keine Chance hätten, die anspruchsbegründenden 360 Versicherungstage in zwei Jahren zusammen zu bekommen.
zu 2. Nur Schauspieler, die an (weit) mehr als 80! Drehtagen pro Jahr beschäftigt sind oder ihre Versicherungszeiten anderweitig, z.B. über ein festes Engagement bei einem Theater erlangen könnten, würden in den beschäftigungsfreien Zeiten evtl. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
zu 3. Selbst Hauptdarsteller wären nur in den seltensten Fällen über die gesamte Drehzeit durchzuversichern mit der Folge, dass es selbst für sie kaum möglich wäre, die zum Erhalt von ALG 1 notwendigen Versicherungszeiten zu erreichen. Allein die Produzenten wären erheblich entlastet,
da sie die Schauspieler weder regelmäßig durchversichern noch als ,unständig Beschäftigte‘ abrechnen müssten, und so die für diese Personengruppe geltenden höheren Beiträge zu Sozialversicherung umgehen könnten.
Konsequenz des BFFS-Modells
Für den ganz überwiegenden Teil der Film- und Fernsehschauspieler (Kategorie 2 und 3) ergäben sich dagegen gravierende, zum Teil existenzbedrohende Nachteile:
- Die Anwendung der Tagesbemessungsgrenze würde zu erheblich geringeren Rentenversicherungsbeiträgen und enormen Lücken im Rentenverlauf führen, was eine drastische Reduzierung der zu erwartenden Rentenhöhe bewirken würde.
- Schauspieler wären gezwungen, sich außerhalb der Dreh- und Zusatztage selbst (teuer) freiwillig gegen Krankheit zu versichern.
- Schauspieler würden für die Dreh- und Zusatztage ,sinnlos‘ Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten, da sie keine realistische Chance hätten, die notwendigen Anwartschaften (180 Tage/Jahr) zu erfüllen, die aber Voraussetzung für den Anspruch auf ALG 1 sind.
Beispiele
Entnehmen wir zunächst aus den ,Charakterischen Beispielen‘ des BFFS den Schauspieler Max, Kategorie 3. Er hat in eineinhalb Monaten drei Drehtage und kommt nach dem BFFS-Modell auf sieben Versicherungstage. Auf das Jahr hochgerechnet hat Max also 24 Drehtage und hätte nach dem BFFS-Modell 56 Versicherungstage. Nehmen wir an, er erhält pro Drehtag 2.000 €.
Obwohl Max pro Monat 4.000 € verdient, würden für ihn wegen der Anwendung der Tagesbemessungsgrenze nur noch Rentenbeiträge für 824,44 € pro Monat (statt 4.000 als ,unständig Beschäftigter‘) entrichtet werden. Folglich würde er von seinem Arbeitgeber auch nur noch Zuschüsse für diese 824,44 € erhalten, also nur noch rund ein Fünftel dessen, was ihm gesetzlich zusteht. Die Versicherungszeiten würden dramatisch zurückgehen, die Altersarmut wäre vorprogrammiert. Zudem wäre Max gezwungen, sich außerhalb der Dreh- bzw. Zusatztage, also in seinem Fall an 304 Tagen selbst (teuer) freiwillig kranken- und pflegeversichern zu müssen. Er hätte an diesen Tagen keinen Anspruch auf Krankengeld (was er bei korrekter Abrechnung als ,unständig Beschäftigter‘ hat).
Beispiel
| Max wird abgerechnet | nach BFFS-Modell | als ,Unständiger‘ |
| Rentenversicherung: | ||
| a) Zeiten: | 56 Vers.-Tage | 360 Vers.-Tage |
| b) Beiträge für: | 9.893,33 € | 48.000 € |
| Krankenversicherung: | ||
| a) Zeiten: | 56 Vers.-Tage | 360 Vers.-Tage |
| b) Beiträge für: | 6.720 € | 43.200 € |
| + Beiträge für 304 Rest-Tage ( allein selbst zu finanzieren) |
||
| Arbeitslosenversicherung: | ||
| a) Zeiten: | 56 Vers.-Tage | 0 Vers.-Tage |
| b) Beiträge für: | 9.893,33 € | 0,00 € |
Auch würde Max für 9.893,33 € Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten, ohne jedoch Ansprüche aus dieser Versicherung zu erwerben, da er mit seinen 56 Tagen im Jahr weit unterhalb der erforderlichen 180 Tage/Jahr bleibt.
Mit dem Hinweis, dass auch Herbert, Kategorie 2 - ebenfalls aus den ,Charakteristischen Beispielen‘ des BFFS - erheblich an Versicherungstagen einbüßen würde (von 60 Versicherungstagen in zwei Monaten als ,unständig Beschäftigter‘ würden nur noch 26 Tage nach dem BFFS-Modell verbleiben), wenden wir uns nun einer eher seltenen Fallgestaltung zu, die nicht in den ,Charakteristischen Beispielen‘ aufgeführt ist. Nehmen wir einen Schauspieler, der an mehreren Monaten im Jahr fest an einem Theater beschäftigt ist und daher nur noch vergleichsweise wenige (anschließende) Drehtage benötigt, um auf die notwendigen 360 Beschäftigungstage innerhalb von zwei Jahren zu kommen.
Nennen wir ihn Hein.
Für Hein ist es nicht wirklich wichtig, wie viele Versicherungstage er für die einzelnen Drehtage erhält. Für Hein ist vor allem wichtig, dass die anschließenden einzelnen Drehtage nicht als ,unständige Beschäftigung‘ abgerechnet werden, da er sonst - trotz womöglicher Erfüllung der Anwartschaftszeiten - keinen Anspruch auf ALG 1 hätte, da er als ,unständig Beschäftigter‘ nicht aus einem festen Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosigkeit wechseln würde und somit keinen Anspruch auf ALG 1 hätte. Hein will daher auf gar keinen Fall ,unständig‘ sein!
Wir wünschen uns Solidarität
Beim Treffen der Schauspielerverbände am 20.11.2007 auf Einladung von ver.di in Berlin wurde gemeinsam mit dem BFFS beschlossen, dass zur sozialen Absicherung der Schauspieler die Lösungswege Durchversicherung und ,unständige Beschäftigung‘ möglich sein sollen. Dem entgegen steht nun die nur sechs Wochen später erzielte Übereinkunft des BFFS mit dem Produzentenverband, die die Produzenten massiv von Sozialversicherungsabgaben
befreien und dafür ganz wenigen Schauspielern unter uns - z.B. Hein unserem Fallbeispiel - problemlos ALG 1 bescheren soll. Wir verstehen den Wunsch von Hein nach ALG 1, wir hätten gerne alle einen solchen Anspruch. Aber muss es denn wirklich zum Nachteil der ganz überwiegenden Zahl der (weniger gut beschäftigten) Kollegen sein, ohne Rücksicht auf deren soziale Absicherung? Wir wünschen uns Solidarität und die Bereitschaft des BFFS, zunächst gemeinsam und im Einklang mit den bestehenden Beschlüssen der Verbände, eine vorteilhafte Lösung für alle Schauspieler in der Frage der Absicherung zu finden. Erst ein gemeinsam entwickeltes, allen Schauspielern eine adäquate soziale Absicherung versprechendes Modell, kann eine gefestigte Grundlage zur Umsetzung der dann gemeinsamen Vorstellungen sein.
Irina Wanka, irinawanka[at]gmail[PUNKT]com
Irina Wanka stammt aus einer Schauspielerfamilie und stand bereits als Kind für Luchino Viscontis ,Die Verdammten‘ vor der Kamera. In der Folgezeit wirkte sie in vielen deutschen und internationalen Film- und Fernsehspielen mit und erhielt als Darstellerin in der deutsch-französischen Koproduktion ,Die Elsässer‘ den Grimme-Preis. Als Ursula von der Leyen gab sie ein Gastspiel beim Staatszirkus am Nockherberg. Sie ist zudem Mitglied des Verwaltungsrates er französischen Verwertungsgesellschaft ADAMI und wurde bereits mehrmals in die Jury internationaler Festivals gebeten. Seit 1983 ist Irina Wanka Mitglied im Paul-Klinger-Künstlersozialwerk e.V.
Abgelegt unter : Allgemein, Künstler & Politik am 15. April 2008
Wahnsinn! Wer kann denn einfach so eine für alle verbindlich scheinende Abmachung treffen? Vielleicht etwas vereinfacht dargestellt, aber MICH HAT KEINER GEFRAGT!!! Wer ist denn da die letzte Instanz? Ich verstehe nicht ganz, wer da über unser aller Schicksal entscheidet? Die Verbände? Und wenn ich nicht in dem Verband bin? Wer erklärt mir das mal bitte…?
Die Antwort des BFFS ist hier zu lesen, anscheinend und das klingt sehr plausibel, sind die Aussagen von Frau Irina Wanka komplett irreführend.
http://blog.bffs.de/2008/05/marchenstunde/