Wer weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erhält, ist laut OECD-Definition ein Geringverdiener. Im Jahr 2010 lag diese Niedriglohnschwelle bei 1.802 Euro.
Die Mindestgage für Theatersolisten liegt momentan bei 1.600 Euro. Und meist wird auch nicht mehr bezahlt. Also sind SchauspielerInnen, SängerInnen und TänzerInnen, die mit der Mindestgage in einen Arbeitesvertrag beim Theater einsteigen, Geringverdiener. Das haben wir jetzt schriftlich.
Sehr geehrter Herr Bolwin (Geschäftsführer Bühnenverein), sehr geehrter Herr Kliebes (Präsident GDBA) – ist Ihnen das als Tarifpartner, die für diese "Gage" verantwortlich sind, gar nicht peinlich? Dass in einer Kulturnation die darstellenden Solisten auf den geförderten Bühnen der Republik Geringverdiener sind? Ist das Ihre Vorstellung davon "einen guten Job als Verbands-Funktionär gemacht zu haben"?